Flagge - in französischer SpracheFlagge - in englischer SpracheFlagge - in deutscher Sprache
Icon für die Sektion Glossar finanzieller Begriffe

Abnahmepflicht - Finanzdefinition

Tag: 

Kurzdefinition des Begriffs Abnahmepflicht

Die Abnahmepflicht im Optionshandel bezeichnet die Verpflichtung des Verkäufers (Stillhalter) einer Option, den Basiswert zum vereinbarten Ausübungspreis zu liefern oder zu übernehmen, falls der Käufer die Option ausübt.

Ausführliche Definition des Begriffs Abnahmepflicht

Im Optionshandel entsteht eine Abnahmepflicht für den Verkäufer (Stillhalter), sobald der Käufer einer Option (sei es eine Kaufoption oder Verkaufsoption) sein Recht zur Ausübung der Option wahrnimmt. Bei einer Kaufoption (Call-Option) bedeutet dies, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Basiswert zum Ausübungspreis zu liefern, während er bei einer Verkaufsoption (Put-Option) verpflichtet ist, den Basiswert zum Ausübungspreis abzunehmen.
Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Marktpreis des Basiswertes seit dem Abschluss des Optionsgeschäfts verändert hat. Die Abnahmepflicht stellt sicher, dass der Käufer der Option die vereinbarten Bedingungen durchsetzen kann und ist ein zentraler Bestandteil der Funktionsweise von Optionen. Sie spielt insbesondere eine Rolle bei Optionen, die physisch geliefert werden, im Gegensatz zu solchen, die nur in bar abgerechnet werden (Cash Settlement).

Zusatzinformation in Zusammenhang mit diesem Begriff

Definitionen von verwandten Begriffen

Basispreis  •  Basiswert  •  Option

Mit dieser Definition in Zusammenhang stehende Rechner Abnahmepflicht

Das Glossar alphabetisch geordnet durchsuchen