Aktionär - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Aktionär
Der Aktionär ist der Inhaber eines in der Aktie verbrieften Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Ausführliche Definition des Begriffs Aktionär
Die Stellung als Aktionär kann durch die Gründung einer Aktiengesellschaft oder durch den späteren Kauf am Sekundärmarkt erlangt werden.
Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Aktionäre sein.