Ausübung - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Ausübung
Die Ausübung ist der Vorgang, bei dem der Inhaber einer Option sein Recht nutzt, den zugrunde liegenden Vermögenswert zu einem festgelegten Preis zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option).
Ausführliche Definition des Begriffs Ausübung
Die Ausübung einer Option erfolgt, wenn der Inhaber einer Call-Option das Recht wahrnimmt, den Basiswert (z. B. eine Aktie) zum festgelegten Ausübungspreis (Strike Price) zu kaufen, oder bei einer Put-Option, diesen zu verkaufen. Die Entscheidung zur Ausübung hängt in der Regel davon ab, ob der aktuelle Marktpreis des Basiswerts für den Optionsinhaber vorteilhaft ist. Beispielsweise wird eine Call-Option typischerweise ausgeübt, wenn der Marktpreis über dem Ausübungspreis liegt, da der Inhaber so den Basiswert zu einem niedrigeren Preis erwerben kann.
Bei der Ausübung einer Option kommt es entweder zur physischen Lieferung des Basiswerts oder, bei bestimmten Optionen, zur Barausgleichszahlung. Die Ausübung erfolgt oft am Verfallstag, kann jedoch bei bestimmten Optionen, wie amerikanischen Optionen, auch jederzeit vor dem Verfallstag geschehen. Für Anleger ist es wichtig, den optimalen Zeitpunkt für die Ausübung zu wählen, um den maximalen Gewinn aus ihrer Optionsposition zu erzielen.