Badwill - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Badwill
Badwill, auch als negativer Geschäftswert bezeichnet, entsteht, wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen zu einem Preis kauft, der unter dem Marktwert der Nettovermögenswerte des erworbenen Unternehmens liegt. Dies weist oft auf Probleme oder Risiken im übernommenen Unternehmen hin.
Ausführliche Definition des Begriffs Badwill
Badwill tritt in der Buchhaltung und Unternehmensbewertung auf, wenn der Kaufpreis eines Unternehmens unter dem Wert seiner identifizierbaren Vermögenswerte abzüglich der Schulden liegt. Dieser negative Geschäftswert kann entstehen, wenn der Käufer mit erheblichen Herausforderungen, Risiken oder Unsicherheiten im Zielunternehmen rechnet, wie z. B. finanzielle Schwierigkeiten, rechtliche Probleme oder schlechte Marktbedingungen.
Badwill wird in der Bilanz des erwerbenden Unternehmens als negativer Betrag erfasst und kann auf eine schwierige Integration, bevorstehende Umstrukturierungen oder andere wertmindernde Faktoren hinweisen. Im Gegensatz zum Goodwill, der einen positiven Geschäftswert darstellt, ist Badwill selten und wird oft als Warnsignal für potenzielle Investoren oder Stakeholder betrachtet. In der Praxis kann Badwill auch bei Zwangsverkäufen oder Notverkäufen auftreten, bei denen der Verkäufer in einer schwachen Verhandlungsposition ist.