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Beteiligungskapital - Finanzdefinition

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Kurzdefinition des Begriffs Beteiligungskapital

Beteiligungskapital ist das Eigenkapital, das Investoren in ein Unternehmen einbringen, in der Regel in Form von Aktien oder Anteilen, und das ihnen im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmen, einschließlich Mitspracherechten und Anteilen am Gewinn, gewährt.

Ausführliche Definition des Begriffs Beteiligungskapital

Beteiligungskapital bezeichnet das Kapital, das Investoren, wie z.B. Venture-Capital-Firmen, Private-Equity-Investoren oder andere Aktionäre, in ein Unternehmen investieren, um Eigenkapitalanteile zu erwerben. Dieses Kapital stellt eine langfristige Finanzierung dar und unterscheidet sich von Fremdkapital, das als Darlehen mit festgelegten Rückzahlungsbedingungen betrachtet wird. Beteiligungskapital gibt den Investoren Eigentumsrechte an dem Unternehmen, einschließlich des Rechts, an Hauptversammlungen teilzunehmen und über wesentliche Unternehmensentscheidungen abzustimmen.
Zudem sind sie berechtigt, einen Anteil am Gewinn des Unternehmens in Form von Dividenden zu erhalten. Das Risiko der Investoren ist höher als bei Fremdkapitalgebern, da sie im Falle einer Insolvenz des Unternehmens erst nach den Gläubigern ausbezahlt werden. Beteiligungskapital ist oft entscheidend für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen, die Kapital benötigen, um ihre Geschäftstätigkeit auszubauen, ohne die Verpflichtungen von Schulden einzugehen.

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