Bezugsrecht - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Bezugsrecht
Recht der Aktionäre einer Gesellschaft, bei einer Kapitalerhöhung junge Aktien in dem Verhältnis zu beziehen, das ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital entspricht.
Ausführliche Definition des Begriffs Bezugsrecht
Ausser bei Kapitalerhöhungen können Bezugsrechte auch bei der Emission bestimmter Schuldverschreibungen oder bei der Emission von Genussscheinen entstehen.