Börsenmakler - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Börsenmakler
Börsenmakler sind von den jeweiligen Börsen zugelassene Vermittler von Wertpapiergeschäften.
Ausführliche Definition des Begriffs Börsenmakler
Börsen bieten Anlegern keinen direkten Zugang zu ihren Handelssystemen an. Makler sind an die Handelssysteme der Börsen angeschlossen und somit in der Lage, die Kaufs- und Verkaufsaufträge ihrer Kunden zu vermitteln.
Bieten die Makler keinen über die Weiterleitung von Aufträgen hinausgehenden Dienst - wie zum Beispiel Kundenberatung - an, so bezeichnet man sie auch als Direkt-Broker.
Sie erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit eine Maklergebühr, auch Courtage oder Brokerage genannt.