Clearingstelle - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Clearingstelle
Die Clearingstelle fungiert an einem geregelten Markt als zentrale Abwicklungsstelle für Wertpapier- und Termingeschäfte. Unter anderem agiert sie als Gegenpartei in allen am Markt getätigten Transaktionen und garantiert somit eine vertragsgemäße Erfüllung und die Verrechnung der Nettoverbindlichkeiten.
Ausführliche Definition des Begriffs Clearingstelle
Je nach Art der am Markt gehandelten Produkte kann sich die Liste der oben aufgeführten Aufgaben noch um die Bereiche erweitern:
- Die Einforderung und Verwaltung von Sicherheiten in Form von Einschuss- und Nachschusszahlungen bei Terminkontrakten
- Das Meldewesen bezüglich Transaktionsdaten an Aufsichtsbehörden