Delisting - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Delisting
Delisting bezeichnet das Entfernen eines Unternehmens von der Börse, wodurch seine Aktien nicht mehr öffentlich gehandelt werden können.
Ausführliche Definition des Begriffs Delisting
Beim Delisting wird ein Unternehmen entweder freiwillig oder unfreiwillig von einer Börse genommen. Freiwilliges Delisting geschieht oft, wenn ein Unternehmen fusioniert, privatisiert wird oder die Kosten und Auflagen eines Börsenlistings nicht mehr tragen möchte. Unfreiwilliges Delisting kann aufgrund von regulatorischen Verstößen, finanziellen Schwierigkeiten oder der Nichteinhaltung von Börsenanforderungen erfolgen.
Ein Delisting hat zur Folge, dass die Aktien des Unternehmens nicht mehr über die Börse gehandelt werden können, was die Liquidität der Aktien erheblich einschränkt. Die Aktionäre müssen dann ihre Anteile entweder außerbörslich verkaufen oder behalten, falls es eine Möglichkeit für eine spätere Privatisierung oder einen Rückkauf gibt. Beispiele für freiwilliges Delisting sind häufig bei Übernahmen durch Private-Equity-Firmen zu beobachten, die das Unternehmen von der Börse nehmen, um es restrukturieren zu können.