Gläubiger - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder Institution, die einem Schuldner Geld oder andere Vermögenswerte leiht und Anspruch auf Rückzahlung oder Erfüllung der Schulden hat.
Ausführliche Definition des Begriffs Gläubiger
Im Finanzwesen bezeichnet ein Gläubiger eine natürliche oder juristische Person, die einem Schuldner durch einen Kredit, eine Anleihe oder andere finanzielle Vereinbarungen Geldmittel zur Verfügung stellt. Gläubiger können Banken, Investoren oder Lieferanten sein, die auf eine fristgerechte Rückzahlung der geliehenen Beträge oder auf Zinsen hoffen. Der Gläubiger hat vertraglich geregelte Rechte, darunter Zinsansprüche oder Sicherheiten wie Pfandrechte, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners genutzt werden können.
In einem Insolvenzverfahren hat der Gläubiger besondere Bedeutung, da er Teil der Gruppe ist, die Ansprüche auf das noch vorhandene Vermögen des Schuldners stellt. Ein praktisches Beispiel sind Anleihegläubiger, die Kapital in Form von Anleihen an Unternehmen oder Staaten verleihen und dafür Zinsen erhalten.