Goodwill - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Goodwill
Goodwill im Finanzwesen ist ein immaterieller Vermögenswert, der den Wert eines Unternehmens über den Buchwert seines materiellen und immateriellen Vermögens hinaus darstellt. Er entsteht häufig bei Unternehmensübernahmen, wenn der Kaufpreis den fairen Marktwert der erworbenen Nettovermögenswerte übersteigt.
Ausführliche Definition des Begriffs Goodwill
Goodwill repräsentiert den zusätzlichen Wert, der sich aus Faktoren wie Markenname, Kundenbeziehungen, geistigem Eigentum und dem guten Ruf eines Unternehmens ergibt. Bei der Bilanzierung wird Goodwill als immaterieller Vermögenswert aktiviert und unterliegt jährlichen Wertminderungsprüfungen, um sicherzustellen, dass er nicht überbewertet ist. Ein praktisches Beispiel wäre die Übernahme eines etablierten Unternehmens durch ein anderes, bei dem der Kaufpreis über dem Nettowert der physischen Vermögenswerte liegt, um den Wert der etablierten Kundenbasis und des guten Rufs zu berücksichtigen. In der Praxis kann Goodwill auch als Indikator für das Vertrauen und die zukünftige Ertragskraft eines Unternehmens dienen, was sich in der Bewertung und dem Investitionsinteresse widerspiegeln kann.