Inhaberaktie - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Inhaberaktie
Eine Inhaberaktie ist eine Art von Aktie, bei der der Inhaber der Aktie als Eigentümer gilt. Die Eigentumsrechte werden durch den physischen Besitz der Aktie übertragen.
Ausführliche Definition des Begriffs Inhaberaktie
Inhaberaktien spielen eine besondere Rolle im Finanzwesen, da sie ohne eine Registrierung des Eigentümers auskommen, was eine gewisse Anonymität bietet. Diese Aktienform ist in einigen Ländern seltener geworden, da sie das Risiko von Missbrauch, etwa zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung, birgt. In der Praxis können Inhaberaktien beispielsweise in Form von Aktienzertifikaten vorliegen, die physisch übergeben werden müssen, um das Eigentum zu übertragen. Einige Finanzmärkte haben strenge Vorschriften eingeführt, um die Transparenz zu erhöhen und den Missbrauch von Inhaberaktien zu verhindern.