Kapitalgesellschaft - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der das Kapital der Gesellschaft im Vordergrund steht, und die Haftung der Gesellschafter auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist.
Ausführliche Definition des Begriffs Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die unabhängig von ihren Gesellschaftern existieren. Beispiele für Kapitalgesellschaften sind in Deutschland zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Ein wesentliches Merkmal dieser Gesellschaftsform ist, dass die Gesellschafter nur mit ihrem eingebrachten Kapital haften, nicht jedoch mit ihrem persönlichen Vermögen. Dies bietet einen wichtigen Schutz für die Gesellschafter, insbesondere bei risikobehafteten Geschäftstätigkeiten.
Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, können Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Verpflichtung zur Buchführung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen. Diese Struktur ist besonders attraktiv für größere Unternehmen oder solche, die Kapital von externen Investoren aufnehmen möchten.