Kursmakler - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Kursmakler
Der Kursmakler ist ein Makler der nur fremde Geschäfte abwickeln und auch keine anderen Handelstätigkeiten ausüben darf. Er ist an den Märkten zuständig für den amtlichen Handel.
Ausführliche Definition des Begriffs Kursmakler
Kursmakler üben zusätzlich zur Maklertätigkeit teilweise amtliche Funktionen aus, wie zum Beispiel die Kursfestsetzung.