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Kursmakler - Finanzdefinition

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Kurzdefinition des Begriffs Kursmakler

Der Kursmakler ist ein Makler der nur fremde Geschäfte abwickeln und auch keine anderen Handelstätigkeiten ausüben darf. Er ist an den Märkten zuständig für den amtlichen Handel.

Ausführliche Definition des Begriffs Kursmakler

Kursmakler üben zusätzlich zur Maklertä­tigkeit teilweise amtliche Funktionen aus, wie zum Beispiel die Kursfestsetzung.

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