Leasing - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Leasing
Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der der Leasingnehmer das Recht erwirbt, ein Vermögensobjekt (wie Fahrzeuge, Maschinen oder Immobilien) über einen festgelegten Zeitraum zu nutzen, während der Leasinggeber das Eigentum an dem Objekt behält.
Ausführliche Definition des Begriffs Leasing
Leasing ist ein vertragliches Arrangement, bei dem der Leasinggeber (Vermieter) einem Leasingnehmer (Mieter) die Nutzung eines Vermögensgegenstands gegen regelmäßige Zahlungen, sogenannte Leasingraten, über einen bestimmten Zeitraum ermöglicht. Der Leasingnehmer erhält damit das Nutzungsrecht am Objekt, ohne es kaufen zu müssen. Dies kann insbesondere für Unternehmen vorteilhaft sein, die ihre Liquidität schonen und gleichzeitig auf moderne Technik oder Immobilien zugreifen möchten. Es gibt verschiedene Arten von Leasing, darunter Operatives Leasing und Finanzierungsleasing. Beim Operativen Leasing bleibt der Leasinggeber in der Regel für Wartung und Reparaturen verantwortlich, und der Leasingnehmer gibt das Objekt nach Ablauf des Vertrags zurück. Beim Finanzierungsleasing hingegen trägt der Leasingnehmer die meisten Risiken und Chancen des Eigentums, und der Vertrag hat oft eine längere Laufzeit, die das Objekt nahezu vollständig amortisiert.
Nach Ablauf der Leasingdauer kann der Leasingnehmer je nach Vertragsbedingungen das Objekt zurückgeben, den Vertrag verlängern oder es zu einem Restwert kaufen. Leasing wird häufig für Autos, Maschinen, Büroausstattung und Immobilien genutzt und bietet Flexibilität sowie steuerliche Vorteile, da die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar sind.