Vorzugsaktie - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Vorzugsaktie
Eine Vorzugsaktie ist eine Art von Aktie, die dem Inhaber vorrangige Rechte bei der Dividendenzahlung und bei der Verteilung des Unternehmensvermögens im Falle einer Liquidation einräumt, jedoch in der Regel ohne Stimmrechte auf der Hauptversammlung.
Ausführliche Definition des Begriffs Vorzugsaktie
Vorzugsaktien sind eine spezielle Kategorie von Aktien, die im Vergleich zu Stammaktien bestimmte Vorrechte bieten. Der wichtigste Vorteil von Vorzugsaktien ist die vorrangige Behandlung bei Dividendenzahlungen: Inhaber von Vorzugsaktien erhalten ihre Dividenden in der Regel vor den Stammaktionären und oft zu einem festen, garantierten Satz. Sollte das Unternehmen aufgelöst werden, haben Vorzugsaktionäre zudem Anspruch auf einen Anteil am Unternehmensvermögen, bevor die Stammaktionäre bedient werden, jedoch nach den Gläubigern.
Vorzugsaktien können auch kumulativ sein, was bedeutet, dass ausstehende Dividenden, die nicht gezahlt wurden, in zukünftigen Jahren nachgeholt werden müssen, bevor Stammaktionäre Dividenden erhalten. Ein Nachteil von Vorzugsaktien ist, dass sie in der Regel keine Stimmrechte gewähren, was bedeutet, dass Inhaber keinen Einfluss auf die Unternehmensführung haben. Vorzugsaktien sind für Investoren attraktiv, die Wert auf stabile und vorhersehbare Erträge legen, aber weniger an der Kontrolle des Unternehmens interessiert sind.