Zinseszins - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Zinseszins
Als Zinseszins bezeichnet man den Anteil des Zinsertrages, der auf fällig gewordene, aber nicht ausgezahlte Zinsen entfällt.
Ausführliche Definition des Begriffs Zinseszins
Beispiel:
Ein Kapital von 1 000 EUR wird für eine Dauer von 5 Jahren zu einem jährlichen Zinssatz von 3% angelegt und die Zinsen werden jeweils am Ende des Jahres dem Kapital zugeschlagen und mitvergütet.
Das Kapital entwickelt sich wie folgt:
Das Kapital entwickelt sich wie folgt:
Periode | Kapital am Anfang der Periode | Zinsen der Periode | Kapital am Ende der Periode |
Jahr 1 | 1 000.00 | 30.00 | 1 030.00 |
Jahr 2 | 1 030.00 | 30.90 | 1 060.90 |
Jahr 3 | 1 060.90 | 31.83 | 1 092.73 |
Jahr 4 | 1 092.73 | 32.78 | 1 125.51 |
Jahr 5 | 1 125.51 | 33.77 | 1 159.27 |
Der Gesamtzinsertrag von 159.27 EUR übersteigt den Zinsertrag, der bei einer Anlage ohne Zinseszinsberechnung fällig würde (1 000 EUR x 3% x 5 = 150 EUR), um 9.27 EUR. Dieser Mehrertrag, der Zinseszins, entsteht durch die Verzinsung der Zinsen.
Wie man am obigen Zahlenbeispiel erkennen kann, steigt der Zinseszinseffekt mit zunehmender Anlagedauer dadurch, dass ein immer höherer Zinsbetrag mitverzinst wird.