Ausserordentliche Hauptversammlung - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs ausserordentliche Hauptversammlung
Eine außerordentliche Hauptversammlung (a.o. HV) ist eine Aktionärsversammlung, die außerhalb des regulären Jahresrhythmus einberufen wird, um dringende oder außergewöhnliche Angelegenheiten zu besprechen und zu entscheiden. Sie wird meist dann einberufen, wenn wichtige Entscheidungen, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung warten können, getroffen werden müssen.
Ausführliche Definition des Begriffs ausserordentliche Hauptversammlung
Eine außerordentliche Hauptversammlung wird in der Regel einberufen, wenn ein dringender Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei Unternehmenskrisen, Übernahmeangeboten oder bedeutenden Änderungen in der Unternehmensstruktur wie Fusionen, Kapitalerhöhungen oder der Abwahl von Vorstandsmitgliedern. Die Einberufung einer solchen Versammlung erfolgt oft durch den Vorstand, kann aber auch durch eine Minderheit der Aktionäre beantragt werden. In der Praxis erfordert die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung eine sorgfältige Vorbereitung, da sie häufig rechtliche und strategische Konsequenzen für das Unternehmen hat.