Vorschüssige Zinsrechnung - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs vorschüssige Zinsrechnung
Die vorschüssige Zinsrechnung (auch antizipative Zinsrechnung genannt) bezieht sich auf die Berechnung von Zinsen, bei der der Zinsbetrag im Voraus für einen bestimmten Zeitraum erhoben oder gezahlt wird.
Ausführliche Definition des Begriffs vorschüssige Zinsrechnung
Die vorschüssige Zinsrechnung wird in Situationen angewendet, in denen die Zinsen für eine Anlagesumme oder ein Darlehen bereits zu Beginn des Zinszeitraums berechnet und fällig sind, bevor die tatsächliche Nutzung des Kapitals stattgefunden hat. Dies steht im Gegensatz zur nachschüssigen Zinsrechnung, bei der die Zinsen erst am Ende des Zeitraums berechnet werden. Vorschüssige Zinsen werden oft bei kurzfristigen Krediten, wie etwa Dispokrediten, sowie bei Mietverträgen und Versicherungen angewendet. Ein praktisches Beispiel wäre ein Kredit, bei dem die Zinsen für den kommenden Monat am ersten Tag des Monats gezahlt werden müssen.