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Zentrale Gegenpartei (ZGP) - Finanzdefinition

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Übersetzungen:      FR  contrepartie centrale (n.f.)     EN  central counterparty (n.)     ES  contraparte central (n.f.) , contrapartida central (n.f.) 

Kurzdefinition des Begriffs zentrale Gegenpartei

Eine zentrale Gegenparteien (ZGP) ist eine Institution, die sich zwischen die ursprünglichen Vertragsparteien einer Finanzmarkttransaktion bei Wertpapieren, Derivaten oder Waren usw. einschalten. Dabei ersetzt eine ZGP die ursprüngliche Transaktion zwischen diesen beiden Vertragsparteien durch zwei separate Transaktionen zwischen der ZGP und der jeweiligen Gegenpartei. Das macht die ZGP zum Käufer für jeden Verkäufer und zum Verkäufer für jeden Käufer von Finanzmarktinstrumenten. Die ZGP trägt daher auch das Abwicklungsrisiko der jeweiligen Transaktionen.

Ausführliche Definition des Begriffs zentrale Gegenpartei

Indem sie eine Transaktion eingehen, übernehmen Zentrale Gegenparteien (ZGPs) das Ausfallrisiko zwischen den beiden Kontrahenten und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zum Risikomanagement der beteiligten Finanzmarktteilnehmer. Zudem erhöht das zentrale Clearing aller offenen Positionen durch eine ZGP die Effizienz nach dem Handel. Das multilaterale Netting kann sowohl das Risiko als auch die Anzahl der zu verarbeitenden Anweisungen erheblich reduzieren.
ZGPs müssen ihr finanzielles Risiko robust managen, um Ausfallrisiken für ihre Teilnehmer erfolgreich bündeln und begrenzen zu können. Sie sichern potenzielle Risiken ab, insbesondere Kredit- und Liquiditätsrisiken, um die negativen Folgen für die Abwicklung von Finanzmarkttransaktionen, die ein Ausfall einzelner Teilnehmer nach sich ziehen würde, zuverlässig eindämmen zu können. Dafür setzen sie üblicherweise die folgenden Maßnahmen ein:
  • ZGPs legen in der Regel hohe Kreditqualitätsstandards für ihre Teilnehmer fest und lassen nur Marktteilnehmer mit guten Bonitätsbewertungen Zugang zu ihren Systemen.
  • ZGPs fordern von ihren Teilnehmern die Bereitstellung von Sicherheiten, bekannt als Margen, um das potenzielle Risiko aus den ausstehenden Transaktionen ihrer Teilnehmer abzudecken. Dieses potenzielle Risiko wird so aktuell wie möglich berechnet. Zulässige Sicherheiten bergen üblicherweise ein geringes Kredit- und Liquiditätsrisiko.
  • ZGPs halten abgeschirmte Vorkehrungen vor, um einige der Verluste abzudecken, falls die von dem ausfallenden Teilnehmer bereitgestellten Margen nicht ausreichen. Sie verfügen auch über eine institutionalisierte gemeinsame Haftungsregelung in Form eines Ausfallfonds, der greift, sobald die vom ausfallenden Teilnehmer bereitgestellte Sicherheit erschöpft ist. In diesem Fall wird die Sicherheit, die dem Fonds von den verbleibenden Teilnehmern bereitgestellt wurde, verwendet. Sollten diese Beträge immer noch nicht ausreichen, könnten die Teilnehmer potenziell auch aufgefordert werden, zusätzliche Beiträge zum Ausfallfonds zu leisten.
  • Als letztes Mittel kann auch auf das eigene Kapital der ZGP zurückgegriffen werden.

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