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Bedeutung des Akronyms AktG

Im Kontext Überwachung und Regulierung steht das Akronym AktG für Aktiengesetz.

Kurzdefinition aus dem Glossar für Finanzbegriffe

Das Aktiengesetz regelt die Rechtsformen der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien, und regelt die Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen in Deutschland.
Den kompletten Eintrag von Aktiengesetz  im Glossar der Finanzbegriffe sehen.