Aktiengesellschaft (AG) - Finanzdefinition
Kurzdefinition des Begriffs Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Unternehmensform, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist, die an der Börse gehandelt werden können, und die Haftung der Aktionäre auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist.
Ausführliche Definition des Begriffs Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person und gehört zu den Kapitalgesellschaften, bei der das Eigenkapital durch die Ausgabe von Aktien aufgebracht wird. Diese Aktien können an der Börse gehandelt werden, wodurch die AG leichter Kapital von einer breiten Basis von Investoren aufnehmen kann. Die Eigentümer der AG, die Aktionäre, haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, das heißt, sie tragen kein persönliches Haftungsrisiko über den Wert ihrer Aktien hinaus.
Die Unternehmensführung einer AG erfolgt durch den Vorstand, der von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird, der wiederum von den Aktionären gewählt wird. Diese Struktur ermöglicht eine Trennung von Eigentum und Geschäftsführung, was für die Skalierung großer Unternehmen vorteilhaft ist. Die AG unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Veröffentlichungspflichten und die Rechte der Aktionäre, was ihre Transparenz gegenüber Investoren und der Öffentlichkeit erhöht. Beispiele für große Aktiengesellschaften sind Unternehmen wie Siemens, Volkswagen und Deutsche Bank.