Flagge - in französischer SpracheFlagge - in englischer SpracheFlagge - in deutscher Sprache
Icon für die Sektion Glossar finanzieller Begriffe

Aktie - Finanzdefinition

Tags: 
Übersetzungen:      FR  action (n.f.)     EN  share (n.) , stock (n.)     ES  acción (n.f.) 

Kurzdefinition des Begriffs Aktie

Eine Aktie verbrieft einen Anteil am Kapital eines Unternehmens, das die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder die einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) besitzt. Sie können entweder in der Form von Nennwert- oder Stückaktien begeben werden.

Ausführliche Definition des Begriffs Aktie

Aktien verleihen ihrem Inhaber eine Reihe von Rechten, darunter unter anderem:
  • Recht auf Teilhabe am Unternehmensgewinn: Jeder Aktionär hat ein Recht auf einen seiner Beteiligung entsprechenden Anteil am ausgeschütteten Gewinn (Dividende).
  • Recht auf Information: Jeder Aktionär hat ein gesetzlich geregeltes Recht darauf, über wichtige, das Unternehmen betreffende Fragen und Themen informiert zu werden und besitzt ebenfalls ein Auskunftrecht im Rahmen der Hauptversammlung.
  • Recht auf Mitbestimmung: Jeder Aktionär hat das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen und dort per Stimmabgabe an wichtigen, das Unternehmen betreffenden Entscheidungen mitzuwirken.
  • Bezugsrecht bei der Ausgabe zusätzlicher junger Aktien.

Aktienarten

Es gibt verschiedene Aktienarten, die nach folgenden Kriterien unterschieden werden:

Art der Übertragbarkeit: Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien

Inhaberaktien werden formlos durch Übergabe und Einigung übertragen, ohne dass eine Änderung in der Urkunde vorgenommen werden muss. Dadurch sind sie leicht handelbar.
Namensaktie ist ein Aktientyp, bei dem die einzelnen Aktien auf ihre Besitzer eingetragen sind. Namensaktien können auf natürliche oder juristische Personen lauten. Die mit einer Namensaktie verbundenen Rechte werden durch eine schriftliche Übertragungserklärung, das sogenannte Indossament, übertragen.
Eine Sonderform der Namensaktien ist die sogenannte vinkulierte Namensaktie, die nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft an einen neuen Eigentümer übertragen werden kann.

Art und Umfang der Rechte: Stammaktien und Vorzugsaktien

Stammaktien, kurz "Stämme" genannt, sind die dominierende Aktienart. Mit Stammaktien sind alle Aktionärsrechte verbunden, wohingegen Vorzugsaktien das Fehlen von Rechten durch Vorzüge in anderen Rechten gegenübersteht.
Es existiert eine Reihe von Vorzugsaktien, deren Unterschied zur Stammaktie zum Beispiel in einer besonderen Form der Stimmrechtsgestaltung, des Dividendenanspruches oder der Verteilung des Liquiditätsvermögens liegt.

Art der Aufspaltung des Grundkapitals: Nennwertaktien und Stückaktien

Nennwertaktien besitzen, im Gegensatz zu Stückaktien, einen Nominalwert anhand dessen sich der Anteil, den jede Aktie am Kapital der Aktiengesellschaft verbrieft, berechnet. Bei Stückaktien erfolgt die Berechnung über die gehaltene Stückzahl von Aktien im Verhältnis zur Anzahl insgesamt herausgegebener Aktien.

Zusatzinformation in Zusammenhang mit diesem Begriff

Definitionen von verwandten Begriffen

Aktionär  •  Dividende  •  Inhaberaktie  •  Stammaktie  •  Vorzugsaktie

Das Glossar alphabetisch geordnet durchsuchen