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Abandonrecht - Finanzdefinition

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Kurzdefinition des Begriffs Abandonrecht

Der Begriff Abandonrecht beschreibt die Möglichkeit, auf die Ausübung ein bestimmtes Recht zu verzichten.

Ausführliche Definition des Begriffs Abandonrecht

Das Abandonrecht ermöglicht es dem Inhaber, eine Option oder ein anderes Derivat bis zum Verfallsdatum ungenutzt zu lassen, wenn die Marktbedingungen ungünstig sind. Beispielsweise kann der Käufer einer Kaufoption (Call-Option) das Abandonrecht nutzen, wenn der Basiswert unter dem Ausübungspreis liegt, da die Ausübung zu einem Verlust führen würde. Dieses Recht ist ein wichtiger Aspekt in der Optionsbewertung und Risikomanagement, da es dem Inhaber Flexibilität gibt und potenzielle Verluste begrenzen kann. In der Praxis bedeutet das Abandonrecht, dass eine Option „wertlos verfällt“, was insbesondere bei ungünstigen Marktbewegungen eine sinnvolle Strategie sein kann.

Zusatzinformation in Zusammenhang mit diesem Begriff

Definitionen von verwandten Begriffen

Basispreis  •  Basiswert  •  Finanzderivat  •  Kaufoption  •  Option  •  Verfallstag

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