Aktiengesetz (AktG) - Finanzdefinition
Land
: Deutschland
Kurzdefinition des Begriffs Aktiengesetz
Das Aktiengesetz regelt die Rechtsformen der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien, und regelt die Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen in Deutschland.
Ausführliche Definition des Begriffs Aktiengesetz
Das Aktiengesetz ist wie folgt aufgebaut:
- Erstes Buch - Aktiengesellschaft
- Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil - Gründung der Gesellschaft
- Dritter Teil - Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- Vierter Teil - Verfassung der Aktiengesellschaft
- Fünfter Teil - Rechnungslegung Gewinnverwendung
- Sechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Siebenter Teil - Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Achter Teil - Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
- Zweites Buch - Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Drittes Buch - Verbundene Unternehmen
- Erster Teil - Unternehmensverträge
- Zweiter Teil - Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
- Dritter Teil - Eingegliederte Gesellschaften
- Vierter Teil - Ausschluss von Minderheitsaktionären
- Fünfter Teil - Wechselseitig beteiligte Unternehmen
- Sechster Teil - Rechnungslegung im Konzern
- Viertes Buch - Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
- Erster Teil - Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften
- Zweiter Teil - Gerichtliche Auflösung
- Dritter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften