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Personengesellschaft - Finanzdefinition

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Kurzdefinition des Begriffs Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der die persönliche Mitarbeit und Haftung der Gesellschafter im Vordergrund stehen.

Ausführliche Definition des Begriffs Personengesellschaft

Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben oder ein anderes wirtschaftliches Ziel verfolgen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Beispiele für Personengesellschaften sind in Deutschland zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), und die Kommanditgesellschaft (KG).
Bei Personengesellschaften steht die persönliche Beziehung und das Vertrauen zwischen den Gesellschaftern im Vordergrund, weshalb Entscheidungen häufig einstimmig oder im Konsens getroffen werden. Die Geschäftsführung obliegt in der Regel den Gesellschaftern selbst, wobei es Unterschiede in der Struktur und Haftung je nach Gesellschaftsform gibt. Diese Gesellschaftsform ist besonders geeignet für kleinere Unternehmen oder Familienbetriebe.

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