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Außerbörslicher Handel - Finanzdefinition

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Kurzdefinition des Begriffs außerbörslicher Handel

Außerbörslicher Handel (OTC-Handel) ist der Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, wie Aktien, Anleihen oder Derivaten, direkt zwischen zwei Parteien, ohne dass die Transaktion über eine offizielle Börse abgewickelt wird.

Ausführliche Definition des Begriffs außerbörslicher Handel

Außerbörslicher Handel, oft als OTC (Over-The-Counter) bezeichnet, findet außerhalb regulierter Börsen statt, wobei Finanzinstrumente direkt zwischen zwei Parteien, typischerweise über elektronische Netzwerke oder Telefon, gehandelt werden. Dieser Handel bietet Flexibilität in Bezug auf die Vertragsgestaltung, da die beteiligten Parteien die Bedingungen, wie Preis, Menge und Lieferzeitpunkt, individuell aushandeln können. OTC-Handel ist besonders verbreitet bei weniger liquiden oder komplexen Finanzinstrumenten, wie Derivaten, Anleihen oder Währungen.
Der Handel birgt jedoch auch höhere Risiken, da es keine zentrale Clearingstelle gibt, die das Ausfallrisiko einer Partei übernimmt. Ein bekanntes Beispiel für OTC-Produkte sind sogenannte Swaps und Forward-Kontrakte. Im Gegensatz zum regulären Börsenhandel, der stark reguliert ist, unterliegt der OTC-Handel weniger strengen Vorschriften, was ihn sowohl flexibel als auch risikoreich macht.

Zusatzinformation in Zusammenhang mit diesem Begriff

Definitionen von verwandten Begriffen

Aktie  •  Anleihe  •  Finanzderivat  •  Finanzinstrument  •  Währung

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