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Abfindung - Finanzdefinition

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Kurzdefinition des Begriffs Abfindung

Eine Abfindung im Rahmen einer Firmenübernahme ist eine finanzielle Entschädigung, die den Aktionären des übernommenen Unternehmens für ihre Aktien gezahlt wird, wenn diese ihre Anteile an den Erwerber verkaufen müssen.

Ausführliche Definition des Begriffs Abfindung

Bei einer Firmenübernahme, insbesondere bei einem sogenannten Squeeze-out, kann eine Abfindung an die Minderheitsaktionäre gezahlt werden, wenn der Erwerber eine Mehrheit oder sogar die vollständige Kontrolle über das Zielunternehmen erlangt. Diese Abfindung stellt sicher, dass die Aktionäre, die ihre Anteile abgeben müssen, angemessen für den Verlust ihrer Beteiligung entschädigt werden.
Die Höhe der Abfindung richtet sich in der Regel nach dem aktuellen Marktwert der Aktien und wird oft durch ein Gutachten ermittelt, das den Unternehmenswert festlegt. In einigen Fällen kann die Abfindung in Form von Bargeld, Aktien des übernehmenden Unternehmens oder einer Kombination aus beiden erfolgen. Dieser Mechanismus schützt die Interessen der Minderheitsaktionäre und stellt sicher, dass sie fair behandelt werden.
Während früher der Barausgleich üblich war, gewann seit einiger Zeit der Aktientausch zunehmend an Bedeutung. Beim Aktientausch wird der Kaufpreis mit Aktien der übernehmenden Gesellschaft bezahlt.

Zusatzinformation in Zusammenhang mit diesem Begriff

Definitionen von verwandten Begriffen

Aktie  •  Aktionär  •  Squeeze-out

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