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Basler Ausschuss für Bankenaufsicht - Finanzdefinition

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Synonym:  Baseler Ausschuss

Kurzdefinition des Begriffs Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, meist nur kurz Basler Ausschuss genannt, ist ein Forum in dem Vertreter der Notenbanken und Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer auf internationaler Ebene abgestimmte Regeln zur Bankenaufsicht entwickeln.

Ausführliche Definition des Begriffs Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Ursprung

Der Baseler Ausschuss wurde 1974 von den Vorsitzenden der Zentralbanken der G10-Staaten sowie derer von Luxemburg und Spanien gegründet. Auslöser war ein gravierender Vorfall, der von der Liquidierung der Herstatt-Bank durch die Aufsichtsbehörde im selben Jahr hervorgerufen wurde. Die Liquidierung fand während des Tages, genauer um 16:30h Frankfurter Zeit, statt. zu dieser Zeit hatte die Herstatt Bank bereits Gelder in DEM aus einem Devisengeschäft erhalten, aber durch die unterschiedlichen Zeitzonen den Gegenwert in USD noch nicht überwiesen. Das Ausbleiben der Gegenleistungen löste eine Panik auf den Märkten aus, in der alle Marktteilnehmer ihre ausgehenden Zahlungen stoppten, was den Markt zum Stillstand brachte.
Der wenige Monate später ins Leben gerufene Ausschuss wurde ursprünglich Cooke-Ausschuss genannt, nach seinem ersten Vorsitzenden, Peter Cooke, dem damaligen Vorstand der Bank of England, der auch Namensvetter des Cooke-Ratios ist.

Zusammensetzung des Basler Ausschusses

Im September 2017 zählte der Basler Ausschuss 27 Mitgliedsländer, die jeweils durch hochrangige Repräsentanten vertreten sind: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China, Deutschland, Europäische Union, Frankreich, Grossbritannien, Hong Kong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Russland, Saudiarabien, Schweden, Schweiz, Singapur , Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben des Basler Ausschusses sind:
  • Stärkung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Finanzsystems
  • Erstellung aufsichtsrechtlicher Mindeststandards
  • Verbreitung und Förderung geschäftlicher und aufsichtsrechtlicher bester Praktiken
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss hat keine rechtliche Befugnis über die Finanzmarktteilnehmer, sondern verfasst Richtlinien und Empfehlungen. Es sind vielmehr die Gesetzgeber der einzelnen Länder, denen es obliegt, diese Empfehlungen in nationales Recht umsetzen und dessen Anwendung überwachen.
Der Ausschuss spielt nicht zuletzt eine wichtige Rolle als informelles Forum, in dem Informationen zur Überwachung und Regulierung im Banken- und Finanzsektor, oder zu aktuellen Themen in diesem Bereich ausgetauscht werden.
Die bekanntesten Arbeiten des Ausschusses sind zweifelsohne die Basler Abkommen:
  • Basel I - Der Cooke-Ratio (1988)
  • Basel II - Der Ansatz über die Risiken (2004)
  • Basel III - Die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen (2010)

Zusatzinformation in Zusammenhang mit diesem Begriff

Definitionen von verwandten Begriffen

Basel I  •  Basel II  •  Basel III

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