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Minderheitsaktionär - Finanzdefinition

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Kurzdefinition des Begriffs Minderheitsaktionär

Ein Minderheitsaktionär ist ein Aktionär der eine Beteiligung an einem Unternehmen hält, die zwar Stimmrechte verleiht, jedoch nicht ausreicht, um wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensführung oder -entscheidungen auszuüben.

Ausführliche Definition des Begriffs Minderheitsaktionär

Die Position des Minderheitsaktionärs kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben: Minderheitsaktionäre profitieren von Gewinnausschüttungen und einer möglichen Wertsteigerung ihrer Anteile, haben aber wenig Einfluss auf strategische Entscheidungen, die von den Mehrheitsaktionären oder dem Management getroffen werden. Bei wichtigen Entscheidungen, wie Fusionen, Übernahmen oder Restrukturierungen, können Minderheitsaktionäre durch spezielle Schutzrechte, wie zum Beispiel Informationsrechte oder das Recht auf eine Abfindung im Rahmen eines Squeeze-outs, abgesichert werden. In vielen Rechtsordnungen gibt es Gesetze, die den Schutz der Interessen von Minderheitsaktionären gewährleisten, um eine faire Behandlung gegenüber den Mehrheitsaktionären sicherzustellen.

Zusatzinformation in Zusammenhang mit diesem Begriff

Definitionen von verwandten Begriffen

Abfindung  •  Aktionär  •  Fusion  •  Squeeze-out

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